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Welcher Art | also soll die Staatstätigkeit sein? Die Antwort lautet: Der Staat hat die Formen, das institutionelle Rahmenwerk, die Ordnung, in der gewirtschaftet wird, zu beeinflussen, und er hat Bedingungen zu setzen, unter denen sich eine funktionsfähige und menschenwürdige Wirtschaftsordnung entwickelt. Aber er hat nicht den Wirtschaftsprozeß selbst zu führen. [...] Den Unterschied von Form und Prozeß erkennen und danach handeln, - das ist wesentlich. (Walter Eucken)